Unser Jugendhaus ist ein Ort der Zusammenkunft um Freizeitaktivitäten GEMEINSAM zu erleben. Gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und Akzeptanz der Teilnehmer ist Grundvoraussetzung für ein vernünftiges und normales Miteinander. Die folgenden Regeln wurden von den Jugendlichen der JIP erarbeitet und sind die Basis für unserer gemeinsames Umgehen:
- Wir nehmen aufeinander Rücksicht und gehen respektvoll miteinander um.
- Meinungsverschiedenheiten werden ruhig und zivilisiert diskutiert.
- Beschädigungen und Missgeschicke sind sofort den Jugendleitern zu melden.
- Es gilt das Verursacherprinzip: Wer etwas benutzt oder kaputt macht, räumt auch wieder auf.
- Beschädigungen müssen vom Verursacher, der Verursacherin bzw. deren Erziehungsberechtigten erstattet werden.
- Handgreiflichkeiten, Diebstahl, Beleidigungen, rassistische Äußerungen, mutwillige Sachbeschädigungen, Hehlerei und Dealen werden im Jugendhaus nicht geduldet und sind mit einem sofortigen Verweis vom Grundstück zu ahnden.
- Das Mitführen jeglicher Waffen wie zum Beispiel Messer, Klappmesser, Schlagringe, Wurfsterne, Schusswaffen usw. werden nicht geduldet und mit einem sofortigen Verweis vom Grundstück geahndet.
- Wenn der Internetzugang der JiP genutzt wird, hat der/die Nutzende ausschließlich jugendfreie und legale Inhalte zu konsumieren.
- Das Abspielen von Musik mit anstößigen Texten ist nicht erlaubt.
- Aus Rücksicht zu den Anwohnern ist unnötiger Lärm zu vermeiden.
- Fahrzeuge wie Autos, Fahrräder, E-Scooter etc. sind geordnet zu parken.
- Im Jugendhaus gilt absolutes Rauchverbot.
- Das Hausrecht wird von den Jugendleiterinnen und Jugendleitern oder dem Vorstand durchgesetzt. Anweisungen ist folge zu leisten.
- Der Verzehr sowie das Mitbringen von alkoholischen Getränken ins Jugendhaus ist untersagt. Bei Missachtung erfolgt sofort ein Hausverbot.
- Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Verwarnungen, sprich verbalem Hinweis auf die Hausordnung, mit einem Rauswurf für den restlichen Tag, bei mittleren Vergehen oder einem Hausverbot von mehreren Tagen oder Wochen, je nach Schwere des Vergehens mit schriftlicher Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen geahndet. In strafrechtlichen Fällen kommt es auch zur Anzeige bei der Polizei.