Hygienekonzept
Hygienekonzept Jugendhaus Poggenhagen
rechtliche Grundlage ist die Niedersächsische Corona-Verordnung
§ 19 Gruppenbezogene, nicht stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
(1) Unter den Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 sind der Betrieb, der Besuch und die Inanspruchnahme von gruppenbezogenen, nicht stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für nicht mehr als 50 Personen zulässig.
Angebote im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere offene Angebote nach den §§ 11 und 13 SGB VIII sowie Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII; §5Abs. 4 bleibt unberührt.
(2) Für den Besuch und die Inanspruchnahme von Angeboten nach Absatz 1 hat die anbietende Stelle Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 3 zu treffen. Darüber hinaus hat die anbietende Stelle die Einhaltung des Abstandsgebots nach § 1 Abs.3 Sätze 1 und 2 sicherzustellen; dies gilt nicht in Bezug auf die Mitglieder einer Gruppe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1. Sie ist zudem zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 4 verpflichtet.
§ 3 Hygienekonzept
In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
In dem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,
Konkret heißt das für alle Veranstaltungen und die Offene-Tür-Arbeit:
- Beim Betreten hat der/die Besucher*in seine Kontaktdaten zu notieren, sowie die Uhrzeit zu der er/sie im Jugendhaus ist bzw. beim Gehen war. Diese Kontaktdaten kommen am Ende des Tages in einen Briefumschlag, der 3 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet wird.
- gründliches Händewaschen!
- Maskenpflicht sobald sich mehr als 9 Besucher/innen zeitgleich im Jugendhaus aufhalten.
- kostenlose Getränke stehen nicht mehr offen zur Selbstbedienung rum. Diese werden auf Nachfrage ausgeschenkt.
- jede Toilette darf nur noch einzeln betreten und genutzt werden.
- Mitgebrachte Lebensmittel, Süßigkeiten, Pizza dürfen nicht mehr geteilt werden.
JIP
Für die Veranstaltung sind zwar lt- Verordnung (siehe oben) 50 Personen zulässig, wir reduzieren den Zugang jedoch auf 10 Besucher*innen. Da sich somit mehr als 2 Personen im Raum aufhalten gilt die Maskenpflicht! Diese darf sitzend am Platz abgenommen werden. Online besteht die Möglichkeit der Platzreservierung, womit auch die Kontaktdaten vorliegen. Spontanbesucher*innen, die ggf. noch einen Platz erhalten, müssen ihre Kontaktdaten (s.o.) handschriftlich hinterlassen.
Beim Bringen und Abholen müssen die Erziehungsberechtigten draußen warten!
Während der Pausen können die Besucher*innen gerne das Gebäude verlassen, müssen draußen aber Abstand zu anderen „Nicht-JIP-Kindern“ halten.
Vorerst findet kein Treffen aufgrund der aktuellen Lage statt!