Jugendinitiative Poggenhagen

Hygienekonzept

Hygienekonzept Jugendhaus Poggenhagen

rechtliche Grundlage ist die Niedersächsische Corona-Verordnung
§ 19     Gruppenbezogene, nicht stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
(1) Unter den Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 sind der Betrieb, der Besuch und die Inanspruchnahme von gruppenbezogenen, nicht stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für nicht mehr als 50 Personen zulässig.
Angebote im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere offene Angebote nach den §§ 11 und 13 SGB VIII sowie Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII; §5Abs. 4 bleibt unberührt.
(2) Für den Besuch und die Inanspruchnahme von Angeboten nach Absatz 1 hat die anbietende Stelle Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 3 zu treffen. Darüber hinaus hat die anbietende Stelle die Einhaltung des Abstandsgebots nach   § 1 Abs.3 Sätze 1 und 2 sicherzustellen; dies gilt nicht in Bezug auf die Mitglieder einer Gruppe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1. Sie ist zudem zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 4 verpflichtet.

§ 3    Hygienekonzept
In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
In dem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,
Konkret heißt das für alle Veranstaltungen und die Offene-Tür-Arbeit:

  1. Beim Betreten hat der/die Besucher*in seine Kontaktdaten zu notieren, sowie die Uhrzeit zu der er/sie im Jugendhaus ist bzw. beim Gehen war. Diese Kontaktdaten kommen am Ende des Tages in einen Briefumschlag, der 3 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet wird.
  1. gründliches Händewaschen!
  1. Maskenpflicht sobald sich mehr als 9 Besucher/innen zeitgleich im Jugendhaus aufhalten.
  1. kostenlose Getränke stehen nicht mehr offen zur Selbstbedienung rum. Diese werden auf Nachfrage ausgeschenkt.
  1. jede Toilette darf nur noch einzeln betreten und genutzt werden.
  1. Mitgebrachte Lebensmittel, Süßigkeiten, Pizza dürfen nicht mehr geteilt werden.

JIP

Für die Veranstaltung sind zwar lt- Verordnung (siehe oben) 50 Personen zulässig, wir reduzieren den Zugang jedoch auf 10 Besucher*innen. Da sich somit mehr als 2 Personen im Raum aufhalten gilt die Maskenpflicht! Diese darf sitzend am Platz abgenommen werden. Online besteht die Möglichkeit der Platzreservierung, womit auch die Kontaktdaten vorliegen. Spontanbesucher*innen, die ggf. noch einen Platz erhalten, müssen ihre Kontaktdaten (s.o.) handschriftlich hinterlassen.
Beim Bringen und Abholen müssen die Erziehungsberechtigten draußen warten!
Während der Pausen können die Besucher*innen gerne das Gebäude verlassen, müssen draußen aber Abstand zu anderen „Nicht-JIP-Kindern“ halten.

Vorerst findet kein Treffen aufgrund der aktuellen Lage statt!