Jugendinitiative Poggenhagen

Hausordnung

Hausordnung im Jugendhaus Poggenhagen 

Unser Jugendhaus ist ein Ort der Zusammenkunft um Freizeitaktivitäten GEMEINSAM zu erleben. Gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und Akzeptanz der Teilnehmer ist Grundvoraussetzung für ein vernünftiges und normales Miteinander. Die folgenden Regeln wurden von den Jugendlichen der JIP erarbeitet und sind die Basis für unserer gemeinsames Umgehen:

  1. Wir sprechen in ganzen Sätzen, das erwarten wir auch von Euch! Eine gepflegte Umgangsform setzen wir voraus. „Bitte“ und „Danke“ sind für uns selbstverständlich.
  2. Beschädigungen und Missgeschicke sind sofort den Jugendleitern zu melden; es gilt das Verursacherprinzip: Wer Mist macht, räumt auch wieder auf!  Heftigere Beschädigungen müssen vom Verursacher, der Verursacherin bzw. deren Erziehungsberechtigten erstattet werden.
  3. Handgreiflichkeiten, Diebstahl, Beleidigungen, rassistische Äußerungen, mutwillige Sachbeschädigungen, Hehlerei und Dealen werden im Jugendhaus nicht geduldet und sind mit einem sofortigen Verweis vom Grundstück zu ahnden.
  4. Waffen, Messer, Klappmesser, Schlagringe, Wurfsterne usw. werden ebenfalls nicht geduldet und mit einem sofortigen Verweis vom Grundstück zu ahnen.
  5. Hausrecht: Das Hausrecht wird von den Jugendleiterinnen und Jugendleitern ausgeübt, dementsprechend zählt das auch. Ein Hausverbot (dies zählt auch für den gesamten Außenbereich) wird in der Regel dem oder der Betroffenen schriftlich erteilt; bei Minderjährigen an deren Erziehungsberechtigten.
  6. Alkohol: Der Verzehr sowie das Mitbringen  von alkoholischen Getränken ins Jugendhaus ist  untersagt. Bei Missachtung erfolgt sofort ein Hausverbot!  
  7. Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Verwarnungen, sprich verbalem Hinweis auf die Hausordnung, mit einem Rauswurf für den restlichen Tag, bei mittleren Vergehen oder einem Hausverbot von mehreren Tagen oder Wochen, je nach Schwere des Vergehens mit schriftlicher Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen geahndet. In strafrechtlichen Fällen kommt es auch zur Anzeige bei der Polizei.